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Kanzlei
Rechtsanwalt,Hannover
Rechtsanwalt,Hannover
Rechtsanwalt,Roy,Hannover
Die Roy Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* wurde im Jahr 2007 durch den geschäftsführenden Alleingesellschafter Herrn Rechtsanwalt René Roy gegründet.
Die Kanzlei ist eine von 15 in Niedersachsen im Handelsregister eingetragenen Kanzleien, welche in der Rechtsform der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben werden (Quelle: BRAK, Große Mitgliederstatistik, Stand 01.01.2008, Mai 2008)
Die Roy Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigt damit bereits in ihrer Grundkonzeption Innovation, die sie auch in Ihrer Beratung durch das Aufzeigen alternativer Wege gerne weitergibt.
*Auf Grund berufsrechtlichter Vorgaben (§ 59 j BRAO) hat die Roy Rechtsanwaltsgesellschaft eine Berufshaftpflicht mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. €. Im Vergleich hierzu sind Einzelanwälte gem. § 51 IV BRAO lediglich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer MIndesversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten.
Mitgliedschaften
Die Roy Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Celle.
Die Roy Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Mitglied im Institut für Insolvenzrecht e.V.
Die Roy Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Mitglied in der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK).