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Dokumente zum Insolvenzverfahren

Rechtsgebiete > Insolvenzrecht

Unterlagen für Insolvenzverfahren

Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Zusammenstellung von Unterlagen, die hilfreich sein können! Diese Unterlagen ersetzen keine anwaltliche Beratung!

Insolvenzantrag

a) Eigenantrag:

aa) Unternehmensinsolvenz

bb) Verbraucherinsolvenz


b) Fremdantrag

Grundsätzlich kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gläubiger:

1. ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat,
2. seine Forderung
3. und einen Eröffnungsgrund

glaubhaft macht (§ 14 InsO). Das
hier erhältliche Muster ist daher lediglich ein Vorschlag, das die anwaltliche Beratung nicht ersetzt!

Forderungsanmeldung

Viele Verwalter bieten mittlerweile die Möglichkeit der elektronischen Forderungsanmeldung an! Prüfen Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de wann die Frist zur Forderungsanmeldung abläuft. Das hier erhältliche Muster ist daher lediglich ein Vorschlag, dass die anwaltliche Beratung nicht ersetzt!

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