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Rechtsgebiete > Insolvenzrecht
Unterlagen für Insolvenzverfahren
Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Zusammenstellung von Unterlagen, die hilfreich sein können! Diese Unterlagen ersetzen keine anwaltliche Beratung!
Insolvenzantrag
a) Eigenantrag:
aa) Unternehmensinsolvenz
bb) Verbraucherinsolvenz
b) Fremdantrag
Grundsätzlich kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gläubiger:
1. ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat,
2. seine Forderung
3. und einen Eröffnungsgrund
glaubhaft macht (§ 14 InsO). Das hier erhältliche Muster ist daher lediglich ein Vorschlag, das die anwaltliche Beratung nicht ersetzt!
Forderungsanmeldung
Viele Verwalter bieten mittlerweile die Möglichkeit der elektronischen Forderungsanmeldung an! Prüfen Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de wann die Frist zur Forderungsanmeldung abläuft. Das hier erhältliche Muster ist daher lediglich ein Vorschlag, dass die anwaltliche Beratung nicht ersetzt!