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Das Pferderecht?! Pferderecht
Rechtsanwalt Pferderecht
Als Pferderecht bezeichnet man mittlerweile die Summe der Rechtsprobleme rund um die Equiden. Dazu rechnen klassischerweise das Recht des Pferdekaufs, die Tierarzthaftung und der große Bereich der Haftungsfragen in Pferdesport und Pferdehaltung. Zu diesen Problemfeldern ist gerade in den letzten Jahren eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen, deren Kenntnis für die richtige Beratung im Pferderecht unumgänglich ist. Daneben braucht es ein „Quäntchen“ Pferdeverstand. Das ist unsere Dienstleistung!
Pferdekaufrecht Pferdekaufrecht
Das Pferd wird vom Gesetz wie eine leblose Sache behandelt. Die Rechtslage wird damit dem in ständiger Veränderung begriffenen Lebewesen Pferd nicht immer gerecht. Nicht zuletzt die reiterliche Fachpresse hat auf die Schwierigkeiten der Kategorisierung von Pferden als „neu“ und „gebraucht“ oder die Anwendbarkeit der gesetzlichen Beweislastumkehr für den Verbrauchsgüterkauf hingewiesen. Problematisch kann jedoch bereits die Bestimmung eines Mangels sein. Dadurch ergeben sich teilweise vermeidbare Gewährleistungsprozesse.
Haftungsfragen in Pferdesport und Pferdehaltung Haftungsfragen in Pferdesport und Pferdehaltung
Aus Pferdesport und Pferdehaltung ergeben sich eine Vielzahl von Haftungsverhältnissen. So kann beispielsweise der Reitlehrer wegen eines Unfalls aufgrund einer falschen oder überfordernden Anweisung entweder aus Vertrag oder Delikt haften. Der Reitschulbetreiber haftet bei letzterem Fall möglicherweise für den Reitlehrer als Erfüllungsgehilfen. Ist ein Reitverein beteiligt, können zudem vereinsrechtliche Vorgaben insbesondere die Organhaftung der Vorstände zum Tragen kommen. Jeden Pferdehalter trifft die gesetzliche Tierhalterhaftpflicht. Auch aus dem Boxenmietvertrag zwischen Stallbesitzer und Einstaller ergeben sich umfangreiche Nebenpflichten, deren Nichtbeachtung zu Schadensersatz führen kann. Jeden Reitanlagenbetreiber treffen zudem Verkehrssicherungspflichten gegenüber jeden berechtigten Anlagennutzer.
Tierarzthaftung Tierarzthaftung
Menschen machen Fehler! Wenn dadurch anderen jedoch erhebliche Schäden entstehen, muss die Frage der Kompensation geklärt werden. Das gilt leider auch in dem zunächst von Vertrauen geprägten Verhältnis von Pferdehalter und Tierarzt. Um Ärger zu vermeiden, müssen beide Seiten wissen, was ihnen obliegt. Hier sind die Besonderheiten der unterschiedlichen Vertragstypen je nach Auftrag (Verkaufsuntersuchung, Heilbehandlung etc.) zu beachten.
Unsere Dienstleistung
Wir beraten unsere Mandanten gern bereits bevor Streit entsteht und sorgen für interessengerechte Verträge. Sollte eine Auseinandersetzung unausweichlich sein, beraten und vertreten wir außergerichtlich wie gerichtlich. Unser Ziel ist die Wahrung der Interessen der Mandanten. Sind besondere veterinärmedizinische Fragen vom Streit betroffen, kooperieren wir mit diversen Spezialisten.pferderecht
Bildquellenangabe: © Regina Kaute/ PIXELIO